Nachtbriefkästen/Fristenbriefkästen
Zur rechtlichen Absicherung von Behörden und öffentlicher Stellen in Fristen- und Terminsachen (Eingangspost) werden bundesweit Fristenbriefkästen bzw. Tag- und Nachtbriefkästen eingesetzt. Diese Handhabung zur Sortierung der Eingangspost noch während und nach Ablauf der Geschäftszeiten bis 00.00 Uhr des laufenden Tages, sowie nach 0.00 Uhr des Folgetages genügt den Anforderungen der § 186 bis § 193 BGB.
Durch die eindeutige Trennung der Fristenpoststücke nach dem Posteingang vor und nach 0.00 Uhr können kostspielige Prozesse vermieden werden, da Anfechtungen nach Fristüberschreitung erfolglos sind.
Verschiedene Ausführung und Montagearten, Gehäuse in Edelstahl oder Aluminium lackiert nach RAL, elektronische Steuerung über DCF-77, Protokolldruck, hoher Schutz gegen Vandalismus…
…es gibt viele Vorteile die für unsere Anlagen sprechen.
Aktuell: Arbeitsgericht München, Kammer Weilheim